Symbolbild: ein moderner europäischer Arbeitsplatz mit Laptop und Bildschirm, auf dem ein mehrsprachiger Accessibility-Audit geöffnet ist

Websites & SEO

Barrierefreie Website: Pflichten aus dem European Accessibility Act 2026

mekyn Redaktion

Seit Juni 2025 gilt der EAA in der EU. Welche Pflichten für Websites gelten, welche Ausnahmen greifen und wie Unternehmen Barrierefreiheit pragmatisch umsetzen.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt der European Accessibility Act (EAA) in allen EU-Mitgliedstaaten. Er verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Die nationalen Umsetzungen — in Deutschland das BFSG, in Österreich das BASG, in Frankreich die entsprechende Verordnung — ziehen inhaltlich an einem Strang. Wer im EU-Binnenmarkt aktiv ist, sollte die Anforderungen kennen.

Wen die neue Pflicht betrifft

Der EAA richtet sich vor allem an Unternehmen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Dazu gehören:

  • E-Commerce-Angebote und Online-Shops
  • Bank- und Finanzdienstleistungen im Web
  • Telekommunikationsdienste
  • Personenverkehrsdienste und Buchungssysteme
  • E-Books und bestimmte E-Book-Lesegeräte
  • Audiovisuelle Mediendienste mit Zugangsdiensten

Eine wichtige Ausnahme existiert für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Sie sind bei reinen Dienstleistungen teilweise befreit. Die Ausnahme gilt jedoch nicht für Produkte und greift nicht, wenn das Unternehmen Produkte in den Verkehr bringt. Wer unsicher ist, sollte sich fachlich beraten lassen, statt sich auf die Ausnahme zu verlassen.

Was „barrierefrei” technisch heißt

Die europäische Norm EN 301 549 verweist auf die internationalen Erfolgskriterien WCAG 2.1 auf Stufe AA. Für die tägliche Website-Arbeit bedeutet das eine überschaubare Liste konkreter Anforderungen:

  • Wahrnehmbarkeit: Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund (4,5:1 für Fließtext, 3:1 für große Schrift). Beschreibende Alternativtexte für Bilder, damit Screenreader sie vorlesen können. Untertitel für Videos.
  • Bedienbarkeit: Alle Funktionen müssen mit der Tastatur erreichbar sein. Der aktuelle Fokus muss sichtbar sein. Keine Inhalte, die schneller als drei Sekunden blinken.
  • Verständlichkeit: Klare Sprache, vorhersehbare Navigation, eindeutige Beschriftungen für Formularfelder.
  • Robustheit: Saubere Code-Struktur, die mit aktuellen und künftigen Hilfstechnologien zusammenarbeitet.

Häufige Mängel auf bestehenden Websites

Wer eine bestehende Seite prüft, stößt meist auf wiederkehrende Probleme:

  • Heller Text auf hellem Hintergrund oder auf unruhigen Bildern — Kontrast reicht nicht.
  • Bilder mit Dateinamen als Alt-Text oder ganz ohne Alt-Text.
  • Unsichtbarer Tastatur-Fokus, der nirgends erkennbar ist, wo man gerade steht.
  • Formularfelder mit Platzhaltertext statt dauerhaft sichtbarer Beschriftung.
  • Überschriftenhierarchien mit Sprüngen, die Screenreader-Nutzerinnen irritieren.
  • PDFs als Download, die nicht getaggt und damit nicht zugänglich sind.

Diese Mängel lassen sich in den meisten Fällen in Stunden bis Tagen beheben — ohne großes Projekt und ohne externe Agentur, die einen Komplett-Relaunch verlangt.

Sanktionen und Marktüberwachung

Die EAA-Umsetzungen sehen Sanktionen vor. Bußgelder fallen je nach Mitgliedstaat unterschiedlich aus, erreichen aber in Deutschland bis zu 100 000 Euro, in Frankreich bis zu 250 000 Euro. Darüber hinaus können die Marktüberwachungsbehörden Angebote untersagen oder vom Markt nehmen. Im Binnenmarkt gilt: Wird ein Verstoß in einem Mitgliedstaat festgestellt, wirkt er faktisch in allen.

Mehr als nur Pflichterfüllung

Barrierefreiheit ist nicht nur Compliance, sondern auch ein handfester Marktvorteil. Rund 87 Millionen Menschen in der EU leben mit einer anerkannten Behinderung — und viele weitere mit temporären Einschränkungen. Eine barrierefreie Seite erreicht also mehr potenzielle Kundinnen und Kunden, ist auf mobilen Geräten und bei schlechten Lichtverhältnissen besser bedienbar, lädt tendenziell schneller und wird von Suchmaschinen besser bewertet, weil klare Struktur und gute Lesbarkeit Hand in Hand gehen.

Praktischer Einstieg

Ein pragmatischer Weg in die Barrierefreiheit beginnt mit drei Schritten:

  1. Automatisiertes Audit: Werkzeuge wie axe-core oder vergleichbare Prüfungen zeigen in wenigen Minuten, welche technischen Probleme bestehen.
  2. Tastatur-Test: Die gesamte Seite einmal nur mit Tab, Leertaste und Enter bedienen. Wo man hängenbleibt, liegt ein Problem.
  3. Inhalte prüfen: Sind Linktexte aussagekräftig? Sind PDF-Downloads getaggt? Gibt es Untertitel für Videos?

Wer diese Punkte systematisch abarbeitet, hat den größten Teil der Pflichtanforderungen erfüllt — und gleichzeitig eine Website, die für alle Besucherinnen und Besucher besser funktioniert.